Bedarf

Teilplan Jugend der Stadt Erlangen

In der Jugendhilfeplanung wird zwischen Bedürfnis und Bedarf unterschieden, weil sich die individuelle Wahrnehmung einer Person nicht automatisch in einem gesellschaftlich anerkannten Handlungsbedarf widerspiegelt.

  • Bedürfnisse sind individuell – sie beschreiben, was einzelne Kinder, Jugendliche oder Familien sich wünschen oder als wichtig empfinden. Ein Jugendlicher kann zum Beispiel das Bedürfnis nach einem Skatepark in seiner Nähe haben, während ein anderer lieber ein Jugendcafé möchte.
    Bedürfnisse werden in der Planung als legitim und individuell berechtigt betrachtet, ziehen jedoch nicht zwingend einen öffentlichen Handlungsbedarf nach sich.
  • Bedarf entsteht, wenn diese individuellen Bedürfnisse in einem strukturierten Planungsprozess geprüft und abgewogen werden und durch eine entsprechend legitimierte Instanz, wie beispielsweise den Stadtrat, als handlungsleitend anerkannt werden. Dabei fließen nicht nur persönliche Wünsche ein, sondern auch konkurrierende Interessen, verfügbare Ressourcen, fachliche Einschätzungen und die politische Willensbildung.

Handlungsempfehlungen und Charta der Jugendarbeit im Teilplan Jugend

Kurz und knapp vorneweg

Der Rücklauf der Online-Befragungen war sowohl bei der Jugend- als auch bei der Elternbefragung niedriger als erhofft. Bestimmte Gruppen, vor allem Eltern als auch Jugendliche aus nicht-akademischen Haushalten, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung sind deutlich unterrepräsentiert. Die Ergebnisse sind dementsprechend nicht vollständig repräsentativ.

Hingegen konnten mit 188 Gesprächen mehr qualitative Interviews geführt werden als ursprünglich vorgesehen. Dieser Umstand ist sehr erfreulich, da er die Meinungen und Sichtweisen der vulnerablen Gruppen einholt und abbildet.

Die Handlungsempfehlungen und die Charta der Jugendarbeit generieren sich aus den Ergebnissen der Befragungen. Sie sind trotz der niedrigen Rücklaufquote handlungsweisend für die Stadt Erlangen im Bereich der Jugendarbeit. Da die Befragungen genannte selektive Rückläufe aufweisen ist es wichtig, die Maßnahmen zukünftig mit ergänzenden qualitativen Erhebungen und einem gezielten Monitoring zu begleiten, um mögliche „blinde Flecken“ zu schließen. Die Gründung einer „AG 78 Jugendsozialarbeit“ nach § 78 SGB VIII ist hierfür in Planung.

Das Ehrenamt und die Angebotslandschaft sind noch von Corona-Effekten beeinflusst – eine Rückkehr zu früheren Niveaus erfordert seitens der Kommune eine explizite Förderung.

Die Handlungsempfehlungen richten sich an die unterschiedlichen Akteur*innengruppen der Stadt, hier sind zu nennen:

  • Politik mit dem Stadtrat und den Ausschüssen
  • Städtische Verwaltung exemplarisch mit Stadtjugendamt, Bildungsbüro, Schulverwaltungsamt, Amt für Stadtteilarbeit, Kulturamt, Amt für Umweltschutz und Energiefragen, Sozialamt und Erlanger Jobcenter, Amt für Sport und Gesundheitsförderung, Amt für Stadtplanung und Mobilität
  • Schulen mit Schulleitungen, JaS (Jugendsozialarbeit an Schulen) sowie der Schulsozialpädagogik
  • Stadtjugendring Erlangen
  • Vereine und Verbände
  • Weitere Beteiligte

Die Charta der Jugendarbeit bildet die Leitlinien für die Weiterentwicklung der Jugendarbeit in Erlangen in den kommenden Jahren. Sie wird durch Grundwerte und Normen bestimmt. Denn die Jugendarbeit in Erlangen ist ein zentrales Feld kommunaler Verantwortung und gelebter Demokratie. Sie stärkt junge Menschen in ihrer Entwicklung, schafft Räume für Bewegung und Sport, Bildung, Kreativität und Beteiligung.

Handlungsempfehlungen

Kernbefunde

Die Kernbefunde des „Teilplans Jugend – Erwachsenwerden in Erlangen“ zeigen auf, dass sich Jugendliche bevorzugt im häuslichen Umfeld und im öffentlichen Raum treffen. Attraktivität, Erreichbarkeit, Sitzmöglichkeiten und WC-Nähe sind wichtige Merkmale für die Treffpunkte — mit teils deutlichen Alters- und Geschlechterunterschieden.

Bei der Nutzung organisierter Angebote sind Sportvereine am stärksten vertreten; Mittelschüler*innen nehmen dabei jedoch deutlich seltener an Angeboten teil und sind insgesamt schlechter in-formiert.

Auch die Eltern legen großen Wert auf Bewegung. Inklusion soll gelebt werden. Sie möchten informiert sein, sehen aber die bevorzugten Treffpunkte ihrer Kinder oft ambivalent (Sorge vs. Vertrauen).

Rund 26% der Jugendlichen sind in Erlangen ehrenamtlich engagiert. Jedoch hat das Ehrenamt unter der Corona-Pandemie gelitten. Die Bereitschaft, sich zu engagieren ist deutlich niedriger als in Vorpandemie-Zeiten. Pandemieeffekte werden daher als relevant eingeschätzt.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse lassen sich gezielte Maßnahmen ableiten, die sowohl die Bedürfnisse der Jugendlichen als auch die Erwartungen der Eltern berücksichtigen. Im Folgenden werden daher konkrete Handlungsempfehlungen vorgestellt, die darauf abzielen, Treffpunkte, Angebote und Engagementmöglichkeiten bedarfsgerecht zu gestalten und die Teilhabe aller Jugendlichen zu fördern.

1. Bessere Ausstattung niederschwelliger Treffpunkte – zentral und dezentral

    Öffentliche Treffpunkt und Räume für Jugendliche werden im gesamten Stadtgebiet attraktiver gestaltet. Das hierfür notwendige Budget wird zur Verfügung gestellt. Überdachte Sitzbereiche, Bänke, Mülleimer, Beleuchtung und barrierefreie WC-Container werden eingerichtet. Dieser Invest wird gezielt in Stadtteilen mit geringer Angebotsdichte umgesetzt. Denn Ausstattung und Erreichbarkeit stellen zentrale Faktoren dar, die maßgeblich zur Attraktivität eines Treffpunkts beitragen.

    Die Treffpunkte sind sicher, inklusiv und barrierefrei.

    2. Öffnung öffentlicher Räume und unbürokratische Kommunikation mit der Stadtverwaltung

      Es findet eine Öffnung und Neuorientierung öffentlicher Räume und vor allem von Schulen statt. Schule wird als Lebensraum im Quartier umgebaut und geöffnet. In enger Verzahnung von Stadtverwaltung, Jugendarbeit, Schule und Vereinen sind die Räumlichkeiten der Schulen in den Nachmittagsstunden für Jugendliche und die Öffentlichkeit nutzbar.

      Die Buchung ohne Kosten und Belegung von Räumen funktionieren niederschwellig und reibungslos. Bestehende Systeme werden regelmäßig auf Niedrigschwelligkeit geprüft und angepasst. Veranstaltungsräume können sowohl für eine Dauernutzung als auch für kurzweilige Projektzeiträume gebucht werden.

      3. Ausbau inklusiver Angebote und Teilnahmeförderung

        Mindeststandards für öffentliche und geförderte Angebote sind definiert und haben Allgemeingültigkeit. Die Vereine und Verbände achten und beachten die Vorgaben und sind bemüht, Hindernisse und Barrieren für Jugendliche und deren Familien abzubauen. Uneingeschränkter Zugang zu Veranstaltungsräumen und der inklusive Ausbau von Vereinsgebäuden und Angeboten wird gefördert.

        Angebote für Jugendliche sind für alle offen, unabhängig von Herkunft, Sprache, Geschlecht, Behinderung, sexueller Orientierung, Religion oder sozialem Status. Es gibt Angebote, die nicht vom Leistungsgedanken dominiert werden – Spaß und das Zusammentreffen von jungen Menschen im Gruppenangebot stehen im Vordergrund.

        Junge Menschen und ihre Familien werden systematisch in die inklusiven (Umbau- und Ausbau-) Prozesse mit eingebunden, um dem individuellen Bedarf gerecht zu werden.

        4. Kooperationen zur Teilhabe benachteiligter Gruppen

          Netzwerke zur Verbesserung der Übergänge zwischen verschiedenen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen werden aufgebaut und gestärkt. Partnerschaften zwischen Vereinen, Jugendhäusern und Vereinen festigen. Diese Netzwerke entwickeln gezielte Maßnahmeprogramme zu den häufigsten genannten Bedarfen. Kooperation mit Migrantenselbstorganisationen und Religionsgemeinschaften wird vorangetrieben.

          Informationen von Freizeitangeboten werden in mehreren Sprachen veröffentlicht. Eltern und Jugendliche erhalten gleichermaßen die Möglichkeit zur Information. Dabei werden alle zur Verfügung stehenden Kanäle bespielt.

          5. Qualifizierung und Entlastung für Ehrenamtliche und Jugendleiter*innen

            Stärkere Förderung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtliche Jugendleiter*innen, z.B. durch finanzielle Unterstützungen für die JuLeiCa, regelmäßige Kongresse, gezielte Workshops für Diversität und Inklusion. Ausbau von Honoraren für Jugendleiter*innen und der Ehrenamtspauschale. Eine „Mitmach-Förderung“ wird initiiert, die Ehrenamt gezielt attraktiv macht.

            Ehrenamtliche haben einen leichten Zugang zu Buchungssystemen von Räumen.

            Das Ehrenamt wird stärker als bisher gefördert, da das Engagement seit Corona zurückgegangen ist.

            6. Schaffung niederschwelliger Mobilitätslösungen

              Einführung von ÖPNV-Zuschüssen für Jugendliche und Jugendleiter*innen: diese Altersgruppe fährt im gesamten Stadtgebiet – über den Innenstadtbereich hinaus – kostenlos. Die Erreichbarkeit von Angeboten für junge Menschen aus den Randstadtgebieten und in die Randstadtgebiete hinein wird deutlich verbessert. Die Verbindungen bestehen konstant bis in die Abendstunden und an den Wochenenden.

              7. Entwicklung einer städtischen Freizeit-App für Erlangen mit integrierter Filterfunktion

                Die Stadt investiert in eine digitale Plattform/ App mit Filterfunktion (Stadtteil, Kosten, Alter, Zeitraum, Barrierefreiheit), die (möglichst) alle Freizeitangebote in ausführlicher Form darstellt. Hierfür gründet die Verwaltung eine Arbeitsgruppe und organisiert den Entwicklungsprozess. Die Vertretungen der Vereine und Verbände, der SJR und die wichtigsten Akteure in der Kinder- und Jugendarbeit sind in der Arbeitsgruppe vertreten. Personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung. Die Plattform/ App wird nach Erstellung kontinuierlich betreut, aktuell gehalten und weiterentwickelt.

                8. Psychosoziale Corona-Nachsorge durch interdisziplinäre Kooperation

                  Die Corona-Folgen sind bei einigen Jugendlichen noch immer spürbar. Regelmäßige Austauschrunden zwischen Kommune, Sozialarbeit, Schule und Medizin zu diesem Thema sensibilisieren die Akteure in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie können auf ein Netzwerk an Hilfs- und Unterstützungsangeboten zurückgreifen und Jugendliche dahin verweisen. Niedrigschwellige Angebote sind wichtig, um Isolation und Bewegungsmangel auszugleichen.

                  9. Angebotslücken schließen

                    Jugendliche haben unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Bildung Zugang zu allen Freizeitaktivitäten in der Stadt Erlangen. Fehlende Angebote werden dem Bedarf entsprechend auf- oder ausgebaut. Hier sind exemplarisch der Ausbau von Schwimmkursen sowie die Angebote der JuKS (Jugendkunstschule) zu nennen. Gezielte Ergänzungen zum bestehenden Programm werden vorgenommen. Denn Freizeitangebote wirken als Brücke zwischen verschiedenen sozialen und kulturellen Gruppen. Sie machen die Stadt für alle Jugendlichen attraktiver und fördern das Ehrenamt. Damit wir soziale Ungleichheit verringert.

                    10. Evaluation und Überprüfung der Fortschritte

                      Die Handlungsempfehlungen sollen in regelmäßigen Feedbackzyklen diskutiert und evaluiert werden. Eine systematische Rückmeldung an die Politik sowie an die Öffentlichkeit über Fortschritte, Hürden in der Umsetzung und Verbesserungsbedarfe werden dargelegt. Damit wird ein gezieltes Monitoring implementiert, um der Erlanger Jugend dauerhaft eine Stimme zu geben.

                      Charta der Jugendarbeit in Erlangen

                      Präambel

                      Die Charta der Jugendarbeit ist der normative Rahmen, an welchem sich die Akteure der Jugendarbeit bei allen Maßnahmen für Jugendliche im außerschulischen Bereich orientieren. Dabei inkludiert die Charta der Jugendarbeit die Jugendsozialarbeit.

                      Die Betrachtung der Jugend ab dem 10. Lebensjahr nimmt die Bedarfe und Entwicklungsstufen Jugendlicher in den Blick. Die gezielte Ausrichtung auf diese Lebensspanne mit dem Übergang Schule – Beruf und Freizeitinteressen von Heranwachsenden wird hiermit ermöglicht. Durch die Einbindung kindbezogener Betrachtungen würden diese Themen „verwässert“.

                      Denn Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit Rechten, Bedürfnissen und vielfältigen Lebensentwürfen. Sie haben Anspruch auf Förderung, Schutz und Teilhabe. Daher ist die Charta der Jugendarbeit ziel- und werteorientiert, wirksam, legitim und handlungsleitend. Sie wird im Rahmen des Jugendhilfeausschusses von Politik, Verwaltung, Vertretern der Vereine, Eltern- und Jugendvertretern gemeinsam beschlossen.

                      Die Charta bildet die gemeinsame Grundlage für die Jugendarbeit in Erlangen. Damit bildet sie den Rahmen für konkrete Entscheidungen und Ziele in der Jugendarbeit, um eine verlässliche, inklusive und zukunftsorientierte Jugendarbeit sicherzustellen.

                      Der pädagogische Auftrag zur Förderung von Selbstbestimmung, sozialer Integration und gesellschaftlicher Teilhabe junger Menschen liegt beiden Bereichen zugrunde. Die gesetzlichen Regelungen hierfür sind durch die § 11 und § 13 SGB VIII abzuleiten. Während die Jugendarbeit stärker auf außerschulische Freizeitgestaltung und Mitbestimmung setzt, ergänzt die Jugendsozialarbeit dies durch gezielte Unterstützung bei sozialen und bildungsbezogenen Benachteiligungen.

                      Die Charta der Jugendarbeit regelt die Zusammenarbeit in der Jugendarbeit und ermöglicht Strukturen. So werden Partizipation und verbindliche Mitsprache durch Jugendliche institutionalisiert. Jugendliche sind zu jedem Zeitpunkt wichtige Multiplikator*innen nach dem Peer-to-Peer-Ansatz. In der Charta der Jugendarbeit sind die UN-Kinderrechte wie auch das Recht auf Beteiligung (§ 11 SGB VIII) und gesellschaftliche Teilhabe (§ 13 SGB VIII) verankert. Sie ist dabei vollkommen transparent und sollte regelmäßig überprüft und/oder weiterentwickelt werden.

                      Das Ziel der Charta der Jugendarbeit besteht in der Schaffung bedarfsgerechter, niederschwelliger Angebote – ausgerichtet nach den Lebenslagen, Interessen und Wünschen der Erlanger Jugendlichen.

                      Die Charta der Jugendarbeit soll zur Identität Erlangens als jugendfreundliche Stadt beitragen.

                      Leitlinien der Charta der Jugendarbeit

                      1. Rechte, Sicherheit und Schutz

                        Die Charta orientiert sich an der UN- Kinderrechtskonvention und am achten Sozialgesetzbuch der Jugendhilfe (SGB VIII). Jugendarbeit verpflichtet sich konsequent zum Jugendschutz, zur Prävention von Gewalt, Diskriminierung und Missbrauch.

                        Öffentliche Räume sollen sicher, barrierefrei und frei von Angst erlebbar sein.

                        2. Partizipation

                        Jugendliche haben ein Recht auf Mitsprache. Sie werden systematisch in Planung, Gestaltung und Bewertung von Angeboten einbezogen. Sie sind nicht nur Adressaten, sondern aktiv Mitgestaltende.

                        3. Inklusion und Diversität

                        Alle jungen Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sozialem Status, haben Zugang und Teilhabe zu den Angeboten der Jugendarbeit.

                        Mehrsprachige und barrierefreie Zugänge sind Standard.

                        4. Niederschwellige Zugänge

                        Jugendarbeit erreicht die jungen Menschen dort, wo sie sind: in ihrem Lebensumfeld der Stadtteile, an Freizeitorten und digitalen Räumen.

                        Kosten, Mobilitätshürden und bürokratische Barrieren werden so gering wie möglich gehalten. Die Möglichkeit von Beitragsbefreiungen bestehen unkompliziert und wertschätzend. Der ErlangenPass erleichtert/ermöglicht Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften oder einkommensschwachen Jugendlichen die Teilnahme an außerschulischen Freizeitangeboten. Vergünstigungen durch den ErlangenPass werden von allen Vereinen, Verbänden und weiteren Angebotsträgern vorgehalten.

                        5. Freiwilligkeit und Vielfalt

                        Die Teilnahme an Angeboten bleibt freiwillig. Kein Jugendlicher muss ein Angebot besuchen. Die Vielfalt an Freizeitformaten sichert, dass jede*r, der möchte, auch ein passendes Angebot findet. Angebote sind offen und ermöglichen eigenverantwortliche Mitgestaltung. Räume und Projekte bieten Platz für Selbstorganisation und Experimente.

                        6. Ganzheitlichkeit und Prävention

                        Jugendarbeit fördert Persönlichkeitsentwicklung, Demokratiebildung, Gesundheit, kulturelle Ausdrucksformen und Engagement. Sie trägt aktiv zu Prävention, Jugendschutz, Demokratiebildung und gesellschaftlichem Zusammenhalt bei.

                        7. Förderung von Engagement und Ehrenamt

                        Ehrenamtliche sind Rückgrat der Jugendarbeit. Sie werden qualifiziert, wertgeschätzt und unterstützt.

                        8. Kooperation und Vernetzung

                        Jugendarbeit lebt von Zusammenarbeit: zwischen Schulen, Vereinen, Jugendtreffs, Kultur- und Sporteinrichtungen, Eltern, Verwaltung, Politik und Polizei. Synergien werden aktiv gefördert und genutzt.

                        9. Transparenz und Kommunikation

                        Informationen über Angebote werden offen, verständlich und zielgruppengerecht vermittelt – analog und digital, mehrsprachig und kreativ. Die Jugendlichen selbst sind der verstärkende Faktor.

                        10. Qualität, Innovation und Zukunftsorientierung

                        Jugendarbeit sichert Qualität durch kontinuierliche Weiterbildung, Evaluation und Ökologische Verantwortung, aber auch Kontinuität in der Förderung und Verlässlichkeit für Jugendliche sind selbstverständlich.

                        Jugendarbeit geht mit gesellschaftlichen Entwicklungen mit: Digitalisierung, neue Freizeitkulturen, veränderte Lebenswelten. Sie fördert Medienkompetenz, Kreativität und politische Bildung als Basis für verantwortungsvolle Teilhabe.

                        Ziele

                        1. Die Angebote sind bedarfsgerecht. Bestmöglich werden sie auf Basis von Befragungen, Beteiligungsformaten und Evaluationen ermittelt.
                        2. Offene Treffpunkte und Räume sind attraktive, erreichbare und barrierefreie Orte für Begegnung und Freizeit.
                        3. Das Ehrenamt erfährt durch Qualifizierung und Entlastung für Engagierte kontinuierlich Anerkennung und Stärkung.
                        4. Inklusion und Teilhabe werden durch niedrigschwellige Angebote, finanzielle Unterstützung und gezielte Ansprache unterrepräsentierter Gruppen garantiert.
                        5. Information und Transparenz sind durch zentrale und zugängliche Informationskanäle für Jugendliche und Eltern gegeben.

                        Um die angestrebten Ziele nachhaltig und wirksam zu erreichen, bedarf es klarer organisatorischer Grundlagen und tragfähiger Kooperationen. Die geplanten Strukturen schaffen die Rahmenbedingungen, innerhalb derer Angebote entwickelt, umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt werden können. Nur durch verlässliche Ressourcen, gezielte Vernetzung und die Bereitschaft zu Innovationen lassen sich die Ziele langfristig stabilisieren und flexibel an neue Herausforderungen anpassen.

                        Strukturen und Zusammenarbeit

                        1. Kooperation: Es besteht eine enge Vernetzung von Stadt, Schulen, Vereinen, Verbänden und freien Trägern.
                        2. Ressourcensicherung: Zur Umsetzung werden eine verlässliche Finanzierung, personelle Stabilität und Fortbildungsmöglichkeiten benötigt. Kontinuität ist hierbei Voraussetzung.
                        3. Innovation: Förderung neuer Formate, digitaler Räume und interkulturelle Angebote.

                        Damit die aufgebauten Strukturen ihre Wirkung entfalten können, ist es entscheidend, kontinuierlich deren Qualität zu sichern und Prozesse zu überprüfen. Entwicklungen werden so nachvollziehbar und die Bedürfnisse der Jugendlichen und deren Familien sind integrierbar.

                        Qualität und Evaluation

                        1. Standards: Mindeststandards für Fachlichkeit, Betreuung, Räume und Barrierefreiheit sind zu erwirken.
                        2. Monitoring: Regelmäßige Überprüfung und Berichte mit Kennzahlen zu Nutzung, Diversität, Zufriedenheit und Wirkung sind zu erbringen. Die Abstände richten sich an den Ressourcen der Jugendhilfeplanung.
                        3. Feedback-Kultur: Es braucht offene Kanäle für Rückmeldungen von Jugendlichen, Eltern und Fachkräften.

                        Verbindlichkeit

                        Diese Charta wird von der Stadt Erlangen, dem Stadtrat, den beteiligten Ämtern, Trägern, Vereinen, Schulen und Jugendverbänden getragen. Sie ist Leitlinie für Entscheidungen, Ressourcenverteilung und praktische Arbeit in der Jugendarbeit.